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Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
#4
(20-12-2012, 17:41)dadampa schrieb: Mein Tip da das Kind noch nicht da ist: Wenn Sie Hartz4 bekommen wird, biete ihr 150€ im Gegenzug, dass sie nicht deine Vaterschaft anerkennen lässt. Sie kriegt H4 ja trotzdem und hat damit 150€ mehr. Das ist also allemal besser fürs Kind als wenn du Zahlst und der Betrag angerechnet wird, also Verpufft. Wenn du nicht zahlst, kann sie dich immernoch anmelden.

Diesen Tip würde ich ganz schnell in die Tonne treten. Angry

Anstiftung zum Betrug. Personenstandsfälschung.

Davon ab hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und das Kind hat ein Recht auf Wissen der Abstammung.

Darüberhinaus kann unter gewissen Umständen nachträglich Kindesunterhalt gefordert werden, rückwirkend bis Geburt, wenn aufgrund der fehlenden Vaterschaftsfeststelllung der Unterhalt nicht gefordert werden konnte. Die 150 Eus waren dann ein Geschenk und können nicht verrechnet werden.

Ab nächsten ersten hast du einen Selbstbehalt von € 1000 (bereinigt) gegenüber dem Kind. Dich trifft eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, um mindestens den Mindest KU zu zahlen. Du wirst also nachweisen müssen, dass du dich um eine besser bezahlte Arbeit kümmerst. Es kann fiktives Einkommen unterstellt werden, muss aber nicht.

Wenn doch und du wirst durch Titel und gezahlten KU selbst hedürftig, kann du selbst zum JC und ALG II beantragen. Rechte Tasche, linke Tasche.

Jetzt erst mal schauen, ob dieses Kind überhaupt von dir ist. Vorher auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben!!!

Die Ex wäre nicht die erste, die von einem anderen schwanger geworden ist. Oftmals ein Grund, warum die plötzlich neben dem Gleis laufen. Das eigene Ungewissheit, wer ist der Vater, wie erkläre ich selbst, dass ein Test gemacht wird.

Daheim wohnen könnte bedeuten, dass dein SB um 160 gesenkt wird. Im SB sind 360 € für Miete vorgesehen und stehen eigentlich zur eigenen Disposition. Theoretisch kannst du auch auf der Bank pennen und von der ersparten Kohle saufen gehen. Allerdings neigen Richter dazu, bei KU unter 100% den Zahlungspflichtigen Mann leistungsfähig zu rechnen.

Kopf hoch.
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Nachrichten in diesem Thema
Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von Am Arsch - 20-12-2012, 16:42
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von iglu - 21-12-2012, 17:54
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von blue - 21-12-2012, 18:56
RE: [geteilt] Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern? - von JahJahChildren - 20-12-2012, 18:47

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