20-12-2012, 18:57
Wenn du umziehen willst/solltest/musst, dann ist in der Nähe der KM ein guter Rat, vorausgesetzt du willst Umgang wahrnehmen und es ist dein Kind.
Umgangskosten sind aus dem SB zu zahlen. Die Fahrt zur Arbeit kann vom EK abgezogen werden als berufsbedingte Ausgaben, ebenso von der Steuer. KU und die Kosten des Umgangs meines Wissens nicht.
Umgangskosten sind aus dem SB zu zahlen. Die Fahrt zur Arbeit kann vom EK abgezogen werden als berufsbedingte Ausgaben, ebenso von der Steuer. KU und die Kosten des Umgangs meines Wissens nicht.