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Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
#7
Moin Arsxx.

Wenn Du
- der Vater bist,
- Vater leben willst,
- unterhaltstechnisch wenig Streß haben möchtest,

dann könntest Du
- den KU befristet titulieren,
- großzügiges Umgangsrecht vereinbaren (Elternvereinbarung),
- angemessene Wohnung für einen 2-Personen-Haushalt anmieten
- aufstockende Leistungen nach SGB II beantragen

und
- ohne zickige Frau und Mutter, zu klar definierten Zeiten alleinerziehend Dein Vaterglück genießen.
Smile


Ich habe die wirtschaftliche Seite mal überschlagen mit
1000 € Netto
8 Tage Umgang/Monat
30 € Fahrtkosten für Umgang
450 € Warmmiete für 2 Personen
225 € MindestKU

und komme auf
gut 400 € 'Aufstockung' vom Jobcenter.

NACH Abzug der feststehenden Ausgaben (Warmmiete, Strom, Umgangsfahrten, KU) komme ich auf
knapp 700 €/Monat verfügbare Mittel.

Das geht!

An Details der SGB II-Berechnung interessiert?
.
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Nachrichten in diesem Thema
Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von Am Arsch - 20-12-2012, 16:42
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von Skipper - 20-12-2012, 19:34
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von iglu - 21-12-2012, 17:54
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von blue - 21-12-2012, 18:56

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