20-12-2012, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2012, 21:07 von Camper1955.)
Hallo @AA
Erst mal herzlich willkommen hier.
Meine Finger sträuben sich immer etwas in die Fäkalsprache abzugleiten, verzeih dadurch die Abkürzung in Deinem Nick.
Zunächst einmal ein paar Fragen.
Hast Du keinen Ausbildungsberuf? Wenn ja, warum verdienst Du dann nur 1000 € netto?
Das ist eigentlich zuerst abzuklären. Hier sprechen Richter sehr gerne von fiktiven Einkünften, wenn Dein ausgeübter Beruf unter Deinem Ausbildungsniveau liegt.
Die Wohnkosten würde ich nicht so eng sehen. Verbilligte Wohnung ist eine freiwillige Zuwendung Dritter, die nicht dazu führen muss, dass der KU bedient werden kann. Anders gesagt, die 1000 € sollten Dir auf jeden Fall bleiben.
lg
Robert
Erst mal herzlich willkommen hier.
Meine Finger sträuben sich immer etwas in die Fäkalsprache abzugleiten, verzeih dadurch die Abkürzung in Deinem Nick.
Zunächst einmal ein paar Fragen.
Hast Du keinen Ausbildungsberuf? Wenn ja, warum verdienst Du dann nur 1000 € netto?
Das ist eigentlich zuerst abzuklären. Hier sprechen Richter sehr gerne von fiktiven Einkünften, wenn Dein ausgeübter Beruf unter Deinem Ausbildungsniveau liegt.
Die Wohnkosten würde ich nicht so eng sehen. Verbilligte Wohnung ist eine freiwillige Zuwendung Dritter, die nicht dazu führen muss, dass der KU bedient werden kann. Anders gesagt, die 1000 € sollten Dir auf jeden Fall bleiben.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.