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Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
#10
(20-12-2012, 18:47)JahJahChildren schrieb: Dich trifft eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, um mindestens den Mindest KU zu zahlen. Du wirst also nachweisen müssen, dass du dich um eine besser bezahlte Arbeit kümmerst. Es kann fiktives Einkommen unterstellt werden, muss aber nicht.
Er kann auch einen auf arbeitsunfähig machen. 374 Euro fürs Nichtstun plus 45 qm warme Wohnung locken!
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Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von Am Arsch - 20-12-2012, 16:42
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von iglu - 21-12-2012, 17:54
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von blue - 21-12-2012, 18:56
RE: [geteilt] Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern? - von Das Nerdliche Orakel - 21-12-2012, 15:10

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