21-12-2012, 16:26
(21-12-2012, 15:30)Das Nerdliche Orakel schrieb: An den Sinnlosmaßnahmen teilnehmen oder Sanktionen ertragen muss man nur, wenn man zeigt, dass man arbeitsfähig ist.
Einfach nicht hingehen, weil man (angeblich) mal wieder besoffen war, reicht schon aus.
Falsch. An diesen Maßnahmen musst du idR immer teilnehmen. Mittlerweile musst du sogar einen € 400 Job schmeißen, wenn du ihn zeitlich nicht außerhalb einer angesetzten Maßnahme legen kannst. Und du wirst auf bis zu 100% Sanktioniert. Musst dann Essenmarken ziehen, damit über diesen Umweg wenigstens die GKV weiter bezahlt wird.
Und ganz im Gegenteil...wer nicht arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch auf ALG II, denn nur wer dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, hat Anspruch.
Nicht hingehen, weil besoffen sind die ersten 30% Sanktion.