21-12-2012, 16:32
Hallo zusammen,
bräuchte bitte mal Rat, respektive Erfahrungswerte:
Habe im Juli diesen Jahres Verfassungsbeschwerde
betreffend gemeinsamer elterlicher Sorge über meinen
RA eingereicht. Bekam zunächst die Mitteilung der Eingangsbestätigung
und ein AR Aktenzeichen. Als das OLG dann im Oktober
die Anhörungsrüge zurückwies, ging dieser Beschluss ebenfalls ergänzend
nach Karlsruhe mit der Bitte die Verfassungsbeschwerde vorrangig zu bearbeiten
und der zuständigen Kammer zur Entscheidung vorzulegen.
Kurz darauf kam die Bestätigung mit einem neuen Az., dass
die Beschwerde nun der zuständigen Kammer zur Entscheidung
vorgelegt wird.
Wie lange muss man da in etwa rechnen und ist es so, dass eine
Nichtannahme in der Regel schneller kommt?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe und Beiträge!
bräuchte bitte mal Rat, respektive Erfahrungswerte:
Habe im Juli diesen Jahres Verfassungsbeschwerde
betreffend gemeinsamer elterlicher Sorge über meinen
RA eingereicht. Bekam zunächst die Mitteilung der Eingangsbestätigung
und ein AR Aktenzeichen. Als das OLG dann im Oktober
die Anhörungsrüge zurückwies, ging dieser Beschluss ebenfalls ergänzend
nach Karlsruhe mit der Bitte die Verfassungsbeschwerde vorrangig zu bearbeiten
und der zuständigen Kammer zur Entscheidung vorzulegen.
Kurz darauf kam die Bestätigung mit einem neuen Az., dass
die Beschwerde nun der zuständigen Kammer zur Entscheidung
vorgelegt wird.
Wie lange muss man da in etwa rechnen und ist es so, dass eine
Nichtannahme in der Regel schneller kommt?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe und Beiträge!