Huch.
Als ich vor Jahren nach Karlsruhe gerannt bin, da hieß es noch, daß die Anhörungsrüge Voraussetzung für die Verfassungsbeschwede sei.
Gegen was genau hast Du VB eingelegt?
Wie lange die Bearbeitung dauert, kann niemand genau vorhersagen. Kann auch sein, daß Du in zwei Jahren -oder so- den Bescheid erhältst, daß die VB nicht zur Entscheidung angenommen worden sei. Ohne Begründung.
Auf keinen Fall sollte man die Erwartungen zu hoch schrauben, was die Lösung konkret drängender familiärer Probleme betrifft, weil die Zeitläufe einfach so lang sind, daß eher Deine Kinder Eltern werden, als sich für Dich etwas ändert.
Willkommen hier.
Als ich vor Jahren nach Karlsruhe gerannt bin, da hieß es noch, daß die Anhörungsrüge Voraussetzung für die Verfassungsbeschwede sei.
Gegen was genau hast Du VB eingelegt?
Wie lange die Bearbeitung dauert, kann niemand genau vorhersagen. Kann auch sein, daß Du in zwei Jahren -oder so- den Bescheid erhältst, daß die VB nicht zur Entscheidung angenommen worden sei. Ohne Begründung.
Auf keinen Fall sollte man die Erwartungen zu hoch schrauben, was die Lösung konkret drängender familiärer Probleme betrifft, weil die Zeitläufe einfach so lang sind, daß eher Deine Kinder Eltern werden, als sich für Dich etwas ändert.
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