21-12-2012, 20:16
(21-12-2012, 18:46)dadampa schrieb: .. haben die kein Trinkgeld ne nö ach nie gar nie nicht und dann noch das Geld was nicht auf dem Lohnzettel steht
Was illegal wäre. Raub doch ne Bank aus, dann hast du zusammen mit deinem Einkommen wieder mehr als der Hartzer und alle sind glücklich.
Zeigt mit bitte den Teil des SGB II, in dem steht, dass ein Amt deinen Untergalt zahlen muss. Alles richtig machen bedeutet, so vorgehen, wie oben beschrieben. Also Arbeiten gehen und Geld verdienen. Da hilf noch nicht mal Diebstahl oder Schwarzarbeit. Denn die werden den EK Bescheid nebst Kontoauszug sehen, sonst kann dein Unterhalt nicht von diesen abgezogen werden.