22-12-2012, 16:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-12-2012, 16:58 von Camper1955.)
So, hier ein kurzes Update
Natürlich brachte meine Dienstaufsichtsbeschwerde keinen Erfolg. War ja auch vorhersehbar.
Etwas interessantes hat mir der Vorsitzende des Sozialgerichtes aber mitgeteilt. Die Formulare, die man bekommt, indem man seine Klagerücknahme erklärt sind vom Landessozialgericht abgesegnet. Ebenso, dass eine Entscheidung schon vor Abschluss eines Klageverfahrens mitgeteilt werden darf.
Daraufhin habe ich an den Präsidenten des Sozialgerichtes geschrieben, dass ich gespannt bin, ob das auch dann noch zutrifft, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wird, und dass ich auf jeden Fall vor habe, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollten die unteren Instanzen, einschliesslich BSG, die Mitteilung der Richterin für sachlich richtig befinden.
Natürlich brachte meine Dienstaufsichtsbeschwerde keinen Erfolg. War ja auch vorhersehbar.
Etwas interessantes hat mir der Vorsitzende des Sozialgerichtes aber mitgeteilt. Die Formulare, die man bekommt, indem man seine Klagerücknahme erklärt sind vom Landessozialgericht abgesegnet. Ebenso, dass eine Entscheidung schon vor Abschluss eines Klageverfahrens mitgeteilt werden darf.
Daraufhin habe ich an den Präsidenten des Sozialgerichtes geschrieben, dass ich gespannt bin, ob das auch dann noch zutrifft, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wird, und dass ich auf jeden Fall vor habe, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollten die unteren Instanzen, einschliesslich BSG, die Mitteilung der Richterin für sachlich richtig befinden.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.