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Gesetz gegen Beschneidung gefordert - das Gegenteil bekommen
Nun gibt es also ein Beschneidungsgesetz. Allerdings will die fachliche Debatte darüber nicht abbrechen.
http://blog.beck.de/2012/12/13/beschneid...-tradition

Auch die öffentliche Meinung gibt keine Ruhe:
Zitat:Mehrheit der Deutschen gegen Beschneidungsgesetz

Für den Bundestag ist die Angelegenheit erledigt, für das Volk noch nicht: Laut einer repräsentativen Studie ist die Mehrheit der Deutschen nicht einverstanden mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Beschneidung von Jungen.
70 Prozent der Deutschen lehnen das vor rund zwei Wochen vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Beschneidung von Jungen ab.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...74473.html

Sehr drastisch bringt es ein Kommentator der FAZ auf den Punkt:
Zitat:Die körperliche Unversehrtheit des einzelnen Kindes muss hinter der Unantastbarkeit der deutsch-jüdischen Symbiose zurückstehen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...91531.html

Für die hiesige Diskussion ist jedoch eher von Bedeutung, dass damit ein neues Privileg für die Alleinsorge-Mutti geschaffen wird.

Bemerkenswert, dass hier eine Sorgerechtsänderung mal eben in 3 Monaten durchgepaukt wird, wenn die Religions-Muftis rufen. Aber für die Väter schaffts man trotz EGMR-Verurteilung in 3 Jahren nicht...

Besonders die nichtverheiratete Mutter soll dann jahrtausendealte Traditionen umsetzen. Ein bitterer Treppenwitz.
Sie kann dann nach dem Willen des Gesetzgebers 6 Wochen, oder 8 Wochen oder nach Fr. Schwabs Wünschen unendlich viele Wochen völlig allein bestimmen und am Körper des Jungen rumschnippeln lassen.

Selbstverständlich und völlig logikfrei sind so Politikfiguren wie Norbert Geis, usw. der Meinung eine Mutti könne im Wochenbett über so was schwieriges wie ein reversibles Sorgerecht nicht nachdenken. Aber die gleiche Mutti soll in der Lage sein, binnen Tagen in die katholische Kirche zur irreversiblen Taufe zu rennen oder den endgültigen Schnitt am Kind vollziehen zu lassen.

Schneller als die Justiz arbeiten kann:

Zitat: Hans-Otto Burschel
Direktor des Amtsgerichts
15.12.2012

Bei alleiniger elterlicher Sorge trifft der Alleinsorgeberechtigte die Alleinentscheidung über die Beschneidung.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge wäre bei Meinungsverschiedenheiten ein Verfahren nach § 1628 BGB einzuleiten. Bei jüdischen Buben, die bereits am 8. Lebenstag beschnitten werden sollen, dürfte dies indes auf erhebliche praktische Schwierigkeiten stossen.
http://blog.beck.de/2012/12/13/beschneid...ment-44011
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
Nicht ueber jedes Stoeckchen - von Ray - 18-07-2012, 20:07
RE: Nicht ueber jedes Stoeckchen - von p__ - 18-07-2012, 20:54
RE: Nicht ueber jedes Stoeckchen - von Ray - 18-07-2012, 21:30
RE: Nicht ueber jedes Stoeckchen - von blue - 18-07-2012, 22:13
RE: Nicht ueber jedes Stoeckchen - von Ray - 18-07-2012, 22:39
RE: Nicht ueber jedes Stoeckchen - von blue - 18-07-2012, 22:24
(Mutters)-Privileg zur Beschneidung - von sorglos - 22-12-2012, 17:38

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