22-12-2012, 18:37
Das betrifft alle Eltern mit unterschiedlichen Ansichten, auch die mit gemeinsamer Sorge, innerhalb von acht Tagen kann nichts entschieden werden. Ich stelle mir das generell (unabhängig von Fristen) für die Richter ziemlich kritisch vor, im Grunde verurteilen sie damit ziemlich direkt ein Kind zur Beschneidung wenn sie den Elternteil machen lassen, der dafür ist.
Gelöst werden kann das nicht mit dem vorliegenden Gesetz, weder das zur Beschneidung noch die grundsätzliche Sorgerechtsumsetzung. Dann müsste die gemeinsame Sorge ernst genommen werden, indem wirklich zwei Unterschriften vorliegen müssen, ansonsten passiert gar nichts. Nicht nur im Rahmen einer sorgerechtlich relevanten Entscheidung, sondern auch z.B. bei einer Abtreibung. Umbringen ist ja wohl noch drastischer wie an Geschlechtsteilen was abschneiden.
Gelöst werden kann das nicht mit dem vorliegenden Gesetz, weder das zur Beschneidung noch die grundsätzliche Sorgerechtsumsetzung. Dann müsste die gemeinsame Sorge ernst genommen werden, indem wirklich zwei Unterschriften vorliegen müssen, ansonsten passiert gar nichts. Nicht nur im Rahmen einer sorgerechtlich relevanten Entscheidung, sondern auch z.B. bei einer Abtreibung. Umbringen ist ja wohl noch drastischer wie an Geschlechtsteilen was abschneiden.