22-12-2012, 22:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-12-2012, 23:35 von Revolution.)
Ich habe die Beschwerden selbst verfasst.
Beim Ersten ging es um die VKH- Ablehnung wegen der Klage auf KU.
Beim Zweiten ging es um fiktives Einkommen, was ich nicht für rechtmäßig halte.
Eingangsbestätigung kam nach ca. 1 Woche, danach eben die "unanfechtbaren" Beschlüsse.
Das waren meine Ersten Verfassungsbeschwerden und ich hatte eigentlich auch vor weiter zu gehen, hatte aber keine Lust mehr dazu, weil diese 2 schon an meinen Nerven gezehrt haben. Musste viel lesen um zu wissen, wie es aufgebaut sein soll, wie die Fristen zu beachten sind, ab wann man überhaupt eine schreiben sollte und vieles vieles mehr. Aber zumindest ist das eine weitere Erfahrung gewesen.
Weitere Verfassungsbeschwerden werden nächstes Jahr folgen, aber dann durch einen RA...Mehr kann ich hier nicht verraten...Man weiß ja nie, wer mitließt.
Missbrauchsgebühr kommt sicher wenn man 100 Seiten wegen einer 5-Euro Ordnungswidrigkeit einreicht.
Beim Ersten ging es um die VKH- Ablehnung wegen der Klage auf KU.
Beim Zweiten ging es um fiktives Einkommen, was ich nicht für rechtmäßig halte.
Eingangsbestätigung kam nach ca. 1 Woche, danach eben die "unanfechtbaren" Beschlüsse.
Das waren meine Ersten Verfassungsbeschwerden und ich hatte eigentlich auch vor weiter zu gehen, hatte aber keine Lust mehr dazu, weil diese 2 schon an meinen Nerven gezehrt haben. Musste viel lesen um zu wissen, wie es aufgebaut sein soll, wie die Fristen zu beachten sind, ab wann man überhaupt eine schreiben sollte und vieles vieles mehr. Aber zumindest ist das eine weitere Erfahrung gewesen.
Weitere Verfassungsbeschwerden werden nächstes Jahr folgen, aber dann durch einen RA...Mehr kann ich hier nicht verraten...Man weiß ja nie, wer mitließt.
Missbrauchsgebühr kommt sicher wenn man 100 Seiten wegen einer 5-Euro Ordnungswidrigkeit einreicht.