23-12-2012, 01:30
@Melrose Plant:
Musste denn in die Verfassungsbeschwerde die Anhörungsrüge unbedingt mit rein? Ich möchte deinen Optimismus nicht verderben, aber auf eine Anhörungsrüge in der Vb hätte ich verzichtet. Meist ist es so, dass allein wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist, die ganze Vb abgelehnt wird. Aus meiner Sicht würde ich sagen, man hätte sich nur auf das Wesentliche konzentrieren sollen: das Sorgerecht.
Musste denn in die Verfassungsbeschwerde die Anhörungsrüge unbedingt mit rein? Ich möchte deinen Optimismus nicht verderben, aber auf eine Anhörungsrüge in der Vb hätte ich verzichtet. Meist ist es so, dass allein wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist, die ganze Vb abgelehnt wird. Aus meiner Sicht würde ich sagen, man hätte sich nur auf das Wesentliche konzentrieren sollen: das Sorgerecht.