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Reform der Verfahrenskostenhilfe erschwert Klagen
#1
Verfahrenskostenhilfe kommt den Staat immer teuer. Seit vielen Jahren wird daran gefeilt, diese Ausgaben zu senken. Gefeilt wird daran natürlich in typischer Juristenweise: Die Leute immer stärker zu Anwälten und Gerichtsverfahren zwingen (siehe Einführung der Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht, der geplante Weg zur gemeinsamen Sorge), andererseits Einkommensgrenzen senken, Pseudo-Vorinstanzen einführen in denen Billigpersonal im Schnellverfahren Ablehnungen ausstellt, den Rückgriff um 50% verlängern. Es geht nie darum, die hohe Zahl der Gerichtsverfahren, Anwälte, Richter zu hinterfragen, sondern nur darum diesem System ein noch grösseres Maul zu verschaffen, um noch mehr zu fressen: Umsätze erhöhen und Einnahmen noch mehr erhöhen.

Wie üblich und jüngst bei der Unterhaltsausweitungsreform zum ca. hunderttausendsten Mal erfolgreich praktiziert taucht das Thema in den öffentliche Medien auf wundersame Weise kaum oder nur in Randbereichen auf. Heute kam mal ein Artikel in einem linken Online-Blättchen, das leider sonst nicht gerade durch gelungene Themenwahl glänzt: http://www.heise.de/tp/blogs/8/153416
Nochmal der Gesetzentwurf, aber nicht die überarbeitete Fassung: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...71216.html

Der Artikel spricht auch von Familiengerichten, schweigt sich aber um die eigentlichen Auswirkungen an Familiengerichten herum. Das will ich mal nachholfen. Die fallstärkste Massenverfahren an den Familiengerichten drehen sich um Kindesunterhalt. Gerade da hat die Reform weitreichende Auswirkungen.

Ein Kläger oder Beklagter ist pro forma immer ein Kind, auch wenn ein Erwachsener Elterteil hinter dem Kind steht und selber abkassiert. Für die ändert sich nichts, das Kind ist immer bedürftig, seine Klagen sind bekanntlich immer aussichtsreich und das Beste: Der Staat selber präsentiert ihm ein kostenloses Rundum-Sorglos-Paket in Form eines Jugendamts-Beistandes, der -einzigartig in Deutschland- zivilrechtliche Ansprüche auf Staatskosten eintreibt.

Für Unterhaltspflichtige wird es dagegen noch härter. Dank der neu geschaffenen Anwaltspflicht muss er für einen Anwalt blechen, der mit Abstand den grössten Kostenfaktor ausmacht. Seine Einkommensgrenzen gesenkt, der Rückgriff auf ihn verlängert. Die langjährigen Lastpakete aus Unterhaltspflichten bekommen noch Schuldpakete aus Verfahren obendrauf, zu denen er gezwungen wurde.
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Reform der Verfahrenskostenhilfe erschwert Klagen - von p__ - 23-12-2012, 13:40

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