23-12-2012, 16:49
(22-12-2012, 22:35)Petrus schrieb:das hängt nicht von der Menge ab, sondern von deren Qualität!(22-12-2012, 20:17)Revolution schrieb: Habe dieses Jahr auch 2 Verfassungsbeschwerden eingereicht.Wieviele hast Du vorher eingereicht ? Irgendwann werden Sie Dir die Missbrauchsgebühr in Rechnung stellen.
Ich habe schon Vben gelesen, da standen mir meine wenigen Haare zu Berge und ich hätte keine Briefmarke dafür investiert.
Übrigens ist nicht zuletzt auch diese "Flut" mitursächlich für die unglückliche Regelung, wonach das BVerfG seine Abweisungen nicht mehr zu begründen braucht.
Meiner bescheidenen Meinung nach, sollte das Subsidiaritätsprinzip, dass den Vben zugrunde liegt, gelockert werden. Dieses Prinzip ist nämlich die Ursache für die z.t. sehr komplizierten und komplexen "Sachurteilsvoraussetzungen" einer Vb.
Grundrechtsverstöße gehören grundsätzlich vor dem BVerfG gerügt.
Bei einer vereinfachten Zulässigkeitsprüfung würde auch ein Anwaltszwang, den ich in diesem Beschwerdeverfahren dringend für erforderlich halte, nicht mehr so teuer sein.