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Reform der Verfahrenskostenhilfe erschwert Klagen
#4
(23-12-2012, 16:50)p schrieb: Konkrete Untersuchungen und Nachweise, welche Nachteile ohne Anwaltspflicht (nicht: "ohne Anwalt", denn es konnte sich auch vorher jeder einen nehmen) tatsächlich passierten, ist die Ministerin natürlich schuldig geblieben.
natürlich! Die Frage stellt sich aber, wie viele von denen, die aus Kostengründen auf einen Anwalt verzichtet haben, dabei auch gut gefahren sind oder nur infolge ihrer Rechtsunkenntnis glaubten, gut gefahren zu sein.

p schrieb:Juristen wollen Nachweise immer nur von anderen, selbst liefern: Fehlanzeige. Die blosse Behauptung, man benötige halt eine "sachgerechte Beratung" genügt nicht.
kann man alles nachlesen in den Bundestagsprotokollen und in den -berichten.
Natürlich wollen Juristen immer Nachweise, z.Bsp. in Form von Beweisen.
Sie selbst sind dazu auch verpflichtet. Richter müssen bspw. auch Protokolle oder Vermerke anfertigen und selbstverständlich ihre Urteile begründen. Hättest Du es gerne anders?

p schrieb:Nebenbei, ich habe diese "komplizierte Materie" des Unterhaltsrechts jedenfalls problemlos (und erfolgreich!) ohne Anwalt in Gerichtsverfahren gemeistert
gratuliere! Ich rate niemanden, sich das als Beispiel zu nehmen.
(Gab's denn in Deinem Verfahren Probleme?)
p schrieb:und nochmal nebenbei, ein Recht das nur über Anwälte auszuüben sei hat die Komplexität dieses Rechts in Frage zu stellen.
Das Einfachste wäre: Rübe ab! Rolleyes

p schrieb:Die Kosten für einen Anwalt übersteigen die Gerichtskosten in der Regel um ein Vielfaches. Daher sehe ich es genau umgekehrt: Kostenpflichtige Verfahren sind nicht das Problem, sondern kostenpflichtige Vertretungen.
aber die Anwaltskosten sind doch Teil dieser Verfahrenskosten.
Was Du vermutlich meinst, sind die wesentlich geringeren Gerichtskosten.
Wenn Du diese bereit bist, zu bezahlen, wenn die Mutter Deiner Kinder dich zu "entsorgen" beabsichtigt: bitte sehr! Gib noch ein Trinkgeld oben drauf!
p schrieb:Über die "Lockerung" ist zu sagen, dass die Fälle am OLG selbständiger Familiensachen verschwindend gering sind gegenüber Familienstreitsachen am Amtsgericht.
Eben darum sollte in diesen Angelegenheiten auch grundsätzlich Kostenfreiheit herrschen.
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RE: Reform der Verfahrenskostenhilfe erschwert Klagen - von Ibykus - 23-12-2012, 17:17

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