23-12-2012, 17:55
(23-12-2012, 16:49)Ibykus schrieb:Sicher - aber nützlich ist die Menge nicht. Meiner Einschätzung nach, muss man für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einen langen 'Leidensweg' durch die Instanzen (AG, OLG, BGH) hinter sich bringen, mit einem Thema, dass grundsätzlich klar ist, aber immer wieder anders entschieden wird. Und am Ende vor dem BVG muss die Sache dann nach aller Zerredung in den Vorinstanzen, derart präzise auf den Punkt gebracht werden, dass es immer noch von grundsätzlicher Bedeutung ist und neben dem juristen Gefasel einfach formuliert werden kann - zB. "das Sorgerecht steht einem leiblichen Vater zu".(22-12-2012, 22:35)Petrus schrieb:das hängt nicht von der Menge ab, sondern von deren Qualität!(22-12-2012, 20:17)Revolution schrieb: Habe dieses Jahr auch 2 Verfassungsbeschwerden eingereicht.Wieviele hast Du vorher eingereicht ? Irgendwann werden Sie Dir die Missbrauchsgebühr in Rechnung stellen.
Rein statistisch (die BVG Jahresstatistiken sind öffentlich) kann sich jeder selbst überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist soweit zu kommen und damit noch durchzudringen:
- Missbrauchsgebühren 2009/2010 sind eher unkritisch
- Die Erledigungsstatistik 1996-2010 macht deutlich, dass bei 16 Verfassungsrichtern eine Einzelanalyse jedes Falles schon technisch nicht möglich ist
- Die Verfahrensdauerstatistik 2003-2010 zeigt, dass man in mehr als 30% der Fälle mit über 2 Jahren Verfahrensdauer rechnen muss
- Die Anzahl der erfolgreichen Verfahren seit 1987 zeigt, dass, abgesehen von 1990, die Quote um und unter 3% liegt - mit abnehmender Tendenz
Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob ein Verfahren, dass sich ggf. über mehrere Jahre am BVG hinziehen kann, in einem familienrechtlichen Kontext überhaupt Sinn macht. Ich wage zu behaupten, dass es für den Einzelfall eher kontraproduktiv ist, wenn die Sache nicht sofort offensichtlich und klar ist und kurz nach Eingang auch entschieden wird.
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