23-12-2012, 18:38
(23-12-2012, 18:24)Ibykus schrieb: mir hingegen haben die Protokolle und stenografischen Berichte im Studium manches Mal weitergeholfen ...
Die wichtigste Grundlage einer Reform nur mündlich geäussert, so dass man sie mitstenografieren musste um sie auf Papier zu bekommen? Glaube ich nicht.
Ich bin konsequent alles durchgegangen, was erreichbar war und habe darüber verschiedentlich auch im Forum unter Angabe von -zig Originalquellen berichtet, z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=38 .
Als Naturwissenschaftler wären mir "Begründungsnachweise" der Reformen in der Qualität wie die von den promovierten Regierungs- und Bundestagsjuristen so um die Ohren geschlagen worden, dass ich nicht mehr durch die Tür gepasst hätte.
(23-12-2012, 18:24)Ibykus schrieb: den müsstest Du auch bei Verfahrenskostenfreiheit nicht bezahlen.
Es wäre schon dienlich, wenn der mit Abstand grösste Batzen wieder weg wäre, die Anwaltskosten. Oft genug für einen unfähigen Advokaten, der in Gedanken nur bei Fällen ist wo er noch mehr abzocken kann.