24-12-2012, 09:47
(23-12-2012, 22:47)p schrieb: Eine Hypothese muss beobachtbar sein, intersubjektiv nachvollziehbar. Sie muss sich beliebig oft empirisch überprüfen lassen. Eine blosse Behauptung "das ist so" begründet keine Nachvollziehbarkeit und ist keine Überprüfung.Das ist eine ziemlich triviale Betrachtungsweise. Recht ist komplizierter als Du wahrscheinlich denkst. Bei den meisten Gesetzen geht es z.B. nicht um Hypothesen oder um bloße Behauptungen, sondern um Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden ebenso wie um Praktikabilität. Die Regeln über das Absehen von Strafe in Bagatellfällen oder das Absehen von Strafe nach § 60 StGB sind sehr kontrovers diskutiert worden und so weit ich das überschaue auch heute noch in der Rechtswissenschaft umstritten. Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt lassen sich nicht mal eben mit dem "kleinen Einmaleins" nachvollziehen!
Bei den strafrechtlichen Regeln über die Feststellung des Unrechts- und Schuldgehalts einer Tat geht es weniger um Hypothesen als um Bewertungen, die dem Gerechtigkeitsempfinden entsprechen müssen und die im Verhältnis zu anderen Vorschriften stimmig sein sollten. Das ist weit schwieriger, als es bei oberflächlicher Betrachtungsweise erscheint.
Juristen arbeiten streng systematisch. Man studiert nicht umsonst in der Regel 10 Semester an einer wissenschaftlichen Hochschule um dieses System verstehen zu können und mit ihm arbeiten zu können.
Auch bei den bgb-rechtlichen Normen in Familienangelegenheiten geht es um Gerechtigkeitsempfinden, das Du gerne zu einer Hypothese erheben kannst. Über das Sorgerecht oder Unterhaltsrecht müssen wir beide nicht streiten. Wir empfinden das als ungerecht. Andere aber eben nicht! Deswegen müssen wir als Betroffene Änderungen herbeiführen, was uns nicht gelingen wird, wenn wir in Foren mit über dem Gesicht gezogenem Strumpf über Rechtstheorie streiten; noch dazu mit Laienkenntnissen.
p schrieb:Ich verweise lediglich auf Fehler und Schlamperei, die überall passieren und vorkommen.Ibykus schrieb:Ich verstehe z.Bsp. nicht, wie es sein kann, dass Dächer wegen zu großer Schneelast einbrechen oder Brücken einstürzen, schiefe Häuser gebaut werden oder Straßen nach dem ersten Frost unbefahrbar sind.Vergleichst du die Qualität der "Arbeit" unserer Familienjuristen mit der Qualität der Arbeit von Statikern und Bausachverständigen?
p schrieb:Weisst du, was mit letzteren passiert, wenn etwas passiert? Und was die Folgen juristischer Fehlentscheidungen für Juristen sind? Naumburg lässt grüssen...Wenn Ärzte, Ingenieure, Bausachverständige oder Statiker Fehler machen, die ursächlich für den eingetretenen Schaden sind, dann haften sie nach den Regeln des Schadensersatzes, bspw. § 823 BGB und -erfüllen sie einen Straftatbestand- bestraft.
Aber Vorsicht! Bevor Du das jetzt (wieder) besser weisst, lies sie Dir wenigstens einmal durch, sonst wird die weitere Diskussion darüber wirklich müßig.
Im Palandt übrigens wird allein der vorstehende § incl. einer Einführung über 52 Seiten kommentiert....