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Reform der Verfahrenskostenhilfe erschwert Klagen
#18
p schrieb:
(24-12-2012, 09:47)Ibykus schrieb: Das ist eine ziemlich triviale Betrachtungsweise.
Ich hoffe, du hast nicht erwartet, hier im Forum ausformulierte Epistemologien zu bekommen.
natürlich nicht!
Ich bin manchmal erstaunt darüber, dass Angriffe auf die Justiz in Scheinepistemologie ausartet. Denn über Rechtsphilosophie als eine der Grundlagen rechtlicher Normen, sollte man ja auch wenigstens das Eine oder Andere gelesen (und verstanden!) haben.

p schrieb:
Ibykus schrieb:Juristen arbeiten streng systematisch.
Da stimme ich dir zu und sehe darin ein Riesenproblem, ich nenne es mal "Flucht in die Systematik". Mit ausgefeilten Kategorien, Hierarchien, Regeln und auch ausgiebiger Hermeneutik lässt sich wohl sein und überspielen, dass z.B. die Grundlagen der Rechtsentwicklung vieler Rechtsnormen überhaupt nicht tragfähig sind.
da bringst du aber wieder Vieles durcheinander.

p schrieb:Liest man die Gesetzsbegründungen, dann will nicht ich, sondern die Urheber dieses Schmu ihre Ergüsse gern als Hypothese sehen,...
Ist das so? Das lese ich das erste mal! Weil von Dir geschrieben, will ich gerne drüber nachdenken.
Zitat: .... denn sie wissen recht genau dass blosses persönliches Rechtsempfinden angreifbar, kontrovers, ....
vollkommen richtig. So ist das aber oft -und in der Juristerei zwangsläufig- bei den Geisteswissenschaften.
Zitat:... häufig nicht nachvollziehbar wirkt.
ich denke, die, die etwas davon verstehen und nicht nur "Kritik aus der Hüfte" üben, können das meiste schon nachvollziehen. Spätestens nach dem 4. Semester Rechtswissenschaft, solltest Du auch dazu in der Lage sein.

Zitat:Aber die Hypothesen sind eben verkleidete Eigengewächse und ohne Nachweise sowieso wertlos.
"verkleidete Eigengewächse" - natürlich!
(Um Hypothesen -um das noch einmal hervorzuheben- geht es ja auch nur in Deiner Vorstellung.)

Zitat:Wenn dann sogar noch die eigene Hypothese sogleich von einem selber widerlegt wird, wie in § 1578b BGB jetzt....
ja, der 1587b BGB! Für mich zugegeben eine sehr schwierige Materie, die die Übertragung und Begründung -so die redaktionelle Überschrift der Norm- von Rentenanwartschaften regelt. Man sollte in diesem Zusammenhang auch das Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) kennen. Fühlst Du Dich rechtssicher genug, um darüber zu diskutieren, oder wird es in dieser Diskussion auch (nur) um Worthülsen, wie etwa "verkleidete Eigengewächse", "exzessive Regelklemptnerei", "verbauen von Blindstutzen" und dergleichen mehr, gehen?

p schrieb:
(24-12-2012, 09:47)Ibykus schrieb: Wenn Ärzte, Ingenieure, Bausachverständige oder Statiker Fehler machen, die ursächlich für den eingetretenen Schaden sind, dann haften sie nach den Regeln des Schadensersatzes, bspw. § 823 BGB und -erfüllen sie einen Straftatbestand- bestraft.
Du bist der Ansicht, das wäre bei Richtern wirklich vergleichbar, z.B. über § 339 StGB?
das kann nicht vergleichbar sein. Aber eine Vergleichbarkeit steht ja auch nicht in Frage. Wir sollten deswegen nicht auch noch eine Diskussion über das "Warum" führen... Sie würde wirklich niemanden von Nutzen sein.

Ich helfe gerne und kläre genau so gerne auf, wenn es um Verständnisfragen geht. Wer es aber besser weiss, dessen Meinung will ich gerne akzeptieren auch wenn ich nicht mit ihr übereinstimme.

Mir geht es darum, die uns Väter betreffenden familienrechtlichen Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Da hilft eine allgemeine, vordergründige Juristenschelte mit noch dazu oberflächlichem Wissenshintergrund nicht weiter.

Ich glaube auch kaum, dass Du oder @wackelpudding sich in dieser Form geäußert hätten, wenn ihr das Vorstehende unter Eurem Guten Namen geschrieben hättet!
Unter Pseudonym und mit einer Maske vor dem Gesicht, läßt sich laut schimpfen!

p schrieb:
Ibykus schrieb:Das Phänomenale an der Juristerei ist übrigens, dass sie für jeden, der sie kritisiert, immer noch so attraktiv ist, um anderen den Eindruck zu vermitteln, man verstehe etwas davon.
Nicht wenige Richter schaffen das sogar ohne die Prämisse einer Kritik.
Glaube mir: Richter haben einen anderen Wissenshintergrund als Du. Um Richter zu werden, genügt es nicht, mit Lufttorpedos um sich zu werfen.

Ich muss den Baum schmücken und klinke mich wieder aus dieser "Diskussion" aus.

Frohe Weihnachten allen Leidensgenossen mit und ohne juristischem Sachverstand.
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RE: Reform der Verfahrenskostenhilfe erschwert Klagen - von Ibykus - 24-12-2012, 18:14

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