24-12-2012, 19:07
(24-12-2012, 09:47)Ibykus schrieb: Aber Vorsicht! Bevor Du das jetzt (wieder) besser weisst, lies sie Dir wenigstens einmal durch, sonst wird die weitere Diskussion darüber wirklich müßig.Warum bleibst Du nicht beim Thema?
Ich stimme Dir zu, eines Richter/in ans Bein pinkeln zu wollen, benötigt es wahrscheinlich (zusätzlich) den Palandt Kommentar "Titel 27, Unerlaubte Handlungen" studieren zu müssen. Du hast anscheinend genug Zeit dafür.
Solange aber sowas wie eine "Die Deutsche Reichsgaragenverordnung von 1939" in so einem § erwähnt wird (Seite 1247 Palandt 64. Auflage), ist es ebenso müßig, diesen § überhaupt zu erwähnen!