23-03-2009, 14:33
Auf der Meldebehörde habe ich die Auskunft so verstanden, dass die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes grundsätzlich der Zustimmung des anderen Elternteiles bedarf - also auch mit Vorlage des Reisepasses des Kindes nicht möglich wäre.
Da ich die Weigerung meiner Exfrau geahnt habe, hab ich das Schreiben mit dem Meldebogen und der Bitte um Unterschrift gleich durch den Gerichtsvollzieher beglaubigen und per Zustellungsurkunde zustellen lassen. Das spart Zeit, wenn ich jetzt tatsächlich mit dem Anwalt auftreten muss.
Ich finde es unsäglich, dass selbst solche alltäglichen Dinge per Bürokratie zu Hürden aufgebaut werden und man dann gezwungen wird einen Anwalt zu beauftragen.
Ich werde den weiteren Verlauf dieser Auseinandersetzung über das baden-württembergische Melderecht hier dokumentieren, vielleicht nutzt es ja einem andern Leidensgenossen.
Baden-Württemberg hat offensichtlich mehr Gesetze als andere Bundesländer ....
Da ich die Weigerung meiner Exfrau geahnt habe, hab ich das Schreiben mit dem Meldebogen und der Bitte um Unterschrift gleich durch den Gerichtsvollzieher beglaubigen und per Zustellungsurkunde zustellen lassen. Das spart Zeit, wenn ich jetzt tatsächlich mit dem Anwalt auftreten muss.
Ich finde es unsäglich, dass selbst solche alltäglichen Dinge per Bürokratie zu Hürden aufgebaut werden und man dann gezwungen wird einen Anwalt zu beauftragen.
Ich werde den weiteren Verlauf dieser Auseinandersetzung über das baden-württembergische Melderecht hier dokumentieren, vielleicht nutzt es ja einem andern Leidensgenossen.
Baden-Württemberg hat offensichtlich mehr Gesetze als andere Bundesländer ....