(23-03-2009, 14:19)italia schrieb: kennt sich einer mit haftbefehlen aus? ...wegen unterhaltspflichtverletzung etc...
Nein!
Aber dem Haftbefehl gehen erstmal einige andere Dinge voraus.
1. Jemand muß wegen Unterhaltspflichtverletzung beim Staatsanwalt einen Antrag stellen
2. Pozileibeamte müssen Dich erstmal zur Sache befragen, um dem Staatsanwalt Informationen geben zu können.
3. Der Staatsanwalt erhebt Klage und Du bekommst eine "Einladung" vor Gericht zu erscheinen.
4. Das Gericht verurteilt Dich. Daß es aber zu einer Haftstrafe in diesem Stadium kommt ist sehr unwahrscheinlich - eher gibts `ne Geldstrafe.
Erst jetzt kannst Du vermuten, daß Du wegen Nichtzahlung der Geldstrafe / Unterhalt ohne Deines Wissens zur Haft verknackt wurdest - aber es ist eben eine Vermutung.
Nun kannst Du Dir Deine Antwort selbst geben.
Bei mir ging das damals bis Punkt 3.
Der Staatsanwalt hat die Akte dann geschlossen aus Mangel öffentlichen Interesses und auf den Privatklageweg verwiesen, was die Ex dann doch nicht gemacht hat.