(23-03-2009, 17:28)Max schrieb: 4. Das Gericht verurteilt Dich. Daß es aber zu einer Haftstrafe in diesem Stadium kommt ist sehr unwahrscheinlich - eher gibts `ne Geldstrafe.
Eine Geldstrafe ist eher unwahrscheinlich, sondern eine Bewährungsstrafe. In der Bewährungszeit sollst du dann zeigen, was Du alles für Anstrengungen unternehmen wirst, um die Unterhaltsschulden abzubauen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verletz...01693.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.