28-12-2012, 21:44
(28-12-2012, 21:30)c schrieb: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/pr...75022.htmlDer Juristische Bockmist hat gesiegt.
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Immerhin scheint die Gerechtigkeit zu siegen, auch wenn es krass ist, dass das Opfer hierfür bis zum BGH gehen muss.
War das nun eine Schenkung oder war es das nicht? Wenn er das an die Bedingung geknüpft hat, dass die Frau nicht mehr Callgirl ist, dann hätte er das Ganze nicht Schenkung nennen dürfen.