28-12-2012, 23:09
Hallo, bin neu in diesem Forum ich werde von meiner EX Frau und von unserem Staat systematisch ausgenommen mit der folge das mir und meiner neuen Frau zusammen 900.- Euro verbleiben / der Rest wird gepfändet / Zwangsvollstreckung beim Arbeitgeber. Mein Haus mußte ich inzwischen auch verkaufen, der geldwerte Vorteil war einfach nicht mehr zu bezahlen. Jetzt werden mir Zinseinnahmen auferlegt die Ich ebenfalls nie bekommen werde. Mein Anwalt machte mir erst große Versprechungen auf eine Abänderungsklage, jetzt jedoch wenige Wochen vor Prozess meint er auf einmal : "Wenn´s 100.- Euro besser wird ist es doch schon gut". Das mich der Spaß bestimmt 3000.- Euro kosten wird rechnet er garnicht mit ein (!)
Meine konkrete Frage : Wenn ich aufgrund der Tatsache das ich in Deutschland nicht mehr leben kann / und auch meine neue Frau hier nicht mehr ernähren kann in das Land meiner Frau auswandere (Ukraine) ist das Unterhaltsflucht ??? Selbstverständlich würde ich für unser Kind den Unterhalt weiter bezahlen, das Problem sind fast 1000.- Euro Ehegattenunterhalt jeden Monat. Meine EX Frau scheut die Arbeit sehr und versucht alles um darzulegen das SIE nicht arbeiten gehen kann und scheinbar gibt der Staat Ihr Recht.
Mein Anwalt sagt es gibt keinen Unterschied zwischen Kindes und Ehegattenunterhalt Ich habe hier im Forum aber bereits anderes gelesen.
Hoffe es gibt jemanden der hier etwas Licht ins dunkle bringen kann, mein Anwalt vertraue ich bei diesen Aussagen nicht mehr, er hat auch gesagt nach dem Hausverkauf wird es besser (!)
Meine konkrete Frage : Wenn ich aufgrund der Tatsache das ich in Deutschland nicht mehr leben kann / und auch meine neue Frau hier nicht mehr ernähren kann in das Land meiner Frau auswandere (Ukraine) ist das Unterhaltsflucht ??? Selbstverständlich würde ich für unser Kind den Unterhalt weiter bezahlen, das Problem sind fast 1000.- Euro Ehegattenunterhalt jeden Monat. Meine EX Frau scheut die Arbeit sehr und versucht alles um darzulegen das SIE nicht arbeiten gehen kann und scheinbar gibt der Staat Ihr Recht.
Mein Anwalt sagt es gibt keinen Unterschied zwischen Kindes und Ehegattenunterhalt Ich habe hier im Forum aber bereits anderes gelesen.
Hoffe es gibt jemanden der hier etwas Licht ins dunkle bringen kann, mein Anwalt vertraue ich bei diesen Aussagen nicht mehr, er hat auch gesagt nach dem Hausverkauf wird es besser (!)