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Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
#17
(29-12-2012, 19:02)only_money schrieb: Sogar das Vollstreckungsgericht hat uns schon geschrieben das meine neue Frau überhaupt nichts wert ist

Nur bis zu einer Trennung. Deine Absprachen kannst du dann zum anheizen nehmen. Sobald sie Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird der Staat bei dir anklopfen. Die Rechtsprechung bei mehreren Unterhaltsberechtigten ist recht ausführlich, verlassen kannst du dich nur auf eines: Dir bleibt nichts. Dank einer weiteren Berechtigten halt noch ein paar Jahre länger.

Wieso verdient sie eigentlich nicht schon längst ihr eigenes Geld? Sorge dafür, dass sie eheprägend erwerbstätig ist.
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RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von p__ - 29-12-2012, 19:13
RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von zwangszahler - 30-12-2012, 13:06

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