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Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
#27
(29-12-2012, 19:41)only_money schrieb: Deine tolle Aufstockung kannst du vergessen wenn du noch Geld hast. Meine Info ich muss erst alles verbraucht haben und genau dass darf ich laut der Gegenseite nicht .. das Geld muss zur Sicherung des Unterhalts in voller höhe angelegt werden zu einem Zinssatz der wirklich lustig ist Big Grin bekommt man niemals !
Dann sieh zu, dass du dein Geld möglichst schnell so verbrauchst, dass es offiziell weg ist. Mach deiner derzeitigen Lebensabschnittsgefährtin Kinder, oder so etwas.
(29-12-2012, 19:41)only_money schrieb: Ich habe 2012 bereits über 10.000 gezahlt zusammen mit dem Kind Angry
1000 Euro für die Frau plus 300 Euro für das Kind macht 1300 Euro pro Monat. Das Ganze mal 12 Monate und noch das, was der Rechtsanwalt gefressen hat, macht knapp das Doppelte.

Bedenke, dass dein Rechtsanwalt in erster Linie dich melken will. Wenn er dir erzählt, dass du noch jahrelang malochen sollst, denkt er vor allem an sich.
(29-12-2012, 23:08)only_money schrieb: Hey Leutnant Dino bisher habe ich auch alles selber geregelt bekommen Big Grin und ich suche ja schon nach Alternativen ...
Du hast dich schon viel zu lange ausnehmen lassen. Und du arbeitest immer noch für 900 Euro pro Monat.
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RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von Das Nerdliche Orakel - 29-12-2012, 23:15
RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von zwangszahler - 30-12-2012, 13:06

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