30-12-2012, 20:02
Für die gemeine Bevölkerung klingen solche Sätze:
Wer allerdings die deutsche Familienrechtspraxis einigermaßen kennt und genauer liest:
Zitat:"Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen."... sehr vernüftig und gleichberechtigt.
Wer allerdings die deutsche Familienrechtspraxis einigermaßen kennt und genauer liest:
Zitat:Sobald es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schaden würde, müsse ein Gericht dem sorgfältig nachgehen. Dies könne der Fall sein, wenn Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr miteinander sprechen.... wird schnell feststellen, das diese "neue" Regelung nichts anderes ist als die alte Diskriminierung in neuem Gewand nach bisherigem Muster (incl. Gebrauchsanweisung).
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel