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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
@pistachio 00...

So und nicht anders verhält sich das. Die neue Regel wird KEINE neue Regel sein, sondern eine alte Regel im NUR neuen Kleid.

Es dürfen nämlich WIEDER "vage Vermutungen" seitens der Kindsmütter dafür herhalten, dass gemeinsame Sorge dem Kindswohl ANGEBLICH widerspräche. Und es wird sich AUCH WIEDER auf VOR ALLEN die Widerspruchsgründe der Kindsmütter konzentriert, die dann vor Gericht bis zum Erbrechen ausdiskutiert werden.

Mal abgesehen, von dem vielen Geld, was diese Diskutiererei wieder kosten wird. Allein DAS widerspricht dem ZUKÜNFTIGEN Kindswohl EXORBITANT.

Naja. Und mit ihrer Bemerkung:"Ledige Männer sind als Väter nicht weniger geeignet als verheiratete" bestätigt Frau Ministerin ziemlich klar DAS, was seit Jahrzehnten der Fall IST. Grundsätzliche DISKRIMINIERUNG lediger Männer als VÄTER!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Dzombo - 31-12-2012, 08:42

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