23-03-2009, 21:38
(23-03-2009, 13:15)p schrieb: Die Verpflichtung, Selbständigkeit aufzugeben und sich um Lohnarbeit zu bewerben ist allgemeine Rechtssprechung. Wenn der Pflichtige nicht genug ausspuckt, kann alles von ihm verlangt werden, da gibt es keine Grenzen mehr.Wenn es um den Kindesunterhalt geht!
Beim nachehelichen EU haben die Institutionen bereits verstanden und
machen lange nicht so viel Druck.