01-01-2013, 14:09
(30-12-2012, 18:37)sorglos schrieb: "Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen."
Frau Ministerin möchte die Formulierung daß im Regelfall der Vater dem Kindeswohl dienlich ist.
"Es muss nicht geprüft werden, ob ein Mann gut genug als Vater ist, sondern umgekehrt, ob es dem Wohl seines Kindes ausnahmsweise widersprechen würde, wenn er Verantwortung übernimmt", sagte sie.
http://www.derwesten.de/politik/leutheus...33800.html
Anzunehmenderweise ist genau dies der Knackpunkt, warum sich die Gesetzgebung so lange hinzieht, denn mit dieser Formulierung würden sehr viele Väter das SR erlangen. Im Gegensatz dazu steht die Formulierung: "...wenn es dem Kindeswohl dienlich ist". Dann wären die meisten Väter die Dummen, denn sie müßten das erst einmal belegen.
Ein absolut würdeloses Schauspiel was da aktuell hinter den Verhandlungstüren gespielt wird. Trotz eindeutigem Urteil des Menschengerichtshofs braucht die Regierung Jahre um hier zu handeln, aber als es darum ging die Genitalverstümmelung von männlichen Säuglingen und Jungs durchzuboxen ging das in wenigen Monaten über die Bühne.