01-01-2013, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2013, 18:56 von Camper1955.)
Um mal das Thema noch mal aufzugreifen.
So wie es aussieht, wurde über die Verfassungsbeschwerde ja noch nicht entschieden.
Weder auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes, noch auf der Seite des Anwaltes steht irgend etwas von einer Entscheidung.
Wenn aber schon ein Aktenzeichen genannt ist, dann wurde die Vorlage zur Entscheidung angenommen.
Hängt diese Vorlage vielleicht mit der Gesetzesreform zusammen, die so heftig kritisiert wird? Sozuasagen in vorauseilendem Gehorsam?
So wie es aussieht, wurde über die Verfassungsbeschwerde ja noch nicht entschieden.
Weder auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes, noch auf der Seite des Anwaltes steht irgend etwas von einer Entscheidung.
Wenn aber schon ein Aktenzeichen genannt ist, dann wurde die Vorlage zur Entscheidung angenommen.
Hängt diese Vorlage vielleicht mit der Gesetzesreform zusammen, die so heftig kritisiert wird? Sozuasagen in vorauseilendem Gehorsam?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.