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1 BvR 816/10 Habt Ihr das schon gelesen?
#8
(01-01-2013, 18:56)Camper1955 schrieb: (...)

Wenn aber schon ein Aktenzeichen genannt ist, dann wurde die Vorlage zur Entscheidung angenommen.

(...)
Ein Aktenzeichen bekommt man in jedem Fall - soweit ich weiß - unabhängig von weiteren Prüfungen.

Das Aktenzeichen gibt bereit einige Aufschlüsse, welcher Senat, welches Register usw.

Zauneggers Beschwerde wurde auch nicht zur Entscheidung angenommen... und WAS ist daraus geworden. Das war und ist nur noch peinlich für das BVerfG.
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RE: 1 BvR 816/10 Habt Ihr das schon gelesen? - von Skipper - 01-01-2013, 19:24

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