01-01-2013, 19:24
(01-01-2013, 18:56)Camper1955 schrieb: (...)Ein Aktenzeichen bekommt man in jedem Fall - soweit ich weiß - unabhängig von weiteren Prüfungen.
Wenn aber schon ein Aktenzeichen genannt ist, dann wurde die Vorlage zur Entscheidung angenommen.
(...)
Das Aktenzeichen gibt bereit einige Aufschlüsse, welcher Senat, welches Register usw.
Zauneggers Beschwerde wurde auch nicht zur Entscheidung angenommen... und WAS ist daraus geworden. Das war und ist nur noch peinlich für das BVerfG.
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