23-03-2009, 21:59
@borni:
Sehr guter Einwurf!
Zeigt es doch klar, daß die Justiz nicht dumm ist und erkannt hat, daß Unterhalt nur fließen kann, wenn der Diliquent frei rumlaufen und Moos machen kann!
Man könnte sozusagen behaupten, daß Du nicht mal in den Knast kommst, selbst wenn Du wölltest! :-)
@skippie
Hat der Richter den Spruch abgelassen, tragen Dich die Rechtspfleger sofort ins Register ein.
Also ab Tag der Verurteilung wirst Du beim Pass-Scannen sofort als Übeltäter erkannt.
(Kommt aber immer drauf an, wie schnell die Rechtspfleger ihrer Pflichten nachkommen!)
Sehr guter Einwurf!
Zeigt es doch klar, daß die Justiz nicht dumm ist und erkannt hat, daß Unterhalt nur fließen kann, wenn der Diliquent frei rumlaufen und Moos machen kann!
Man könnte sozusagen behaupten, daß Du nicht mal in den Knast kommst, selbst wenn Du wölltest! :-)
@skippie
Hat der Richter den Spruch abgelassen, tragen Dich die Rechtspfleger sofort ins Register ein.
Also ab Tag der Verurteilung wirst Du beim Pass-Scannen sofort als Übeltäter erkannt.
(Kommt aber immer drauf an, wie schnell die Rechtspfleger ihrer Pflichten nachkommen!)