02-01-2013, 13:26
(02-01-2013, 12:41)Borates schrieb: Die Polizei fragte mich ob ich die kleine nun mitnehmen möchte da ich das schreiben des Gerichts bei mir hatte und es mein Recht ist, ich lehnte das jedoch ab aufgrund von den konflikten der letzten beiden Tagen und schrieb es auch bereits dem Jugendamt.
Du fährst mit mitgebrachten Zeugen auf, holst extra die Polizei, kommst unter Mühen an das Kind ran und nimmst es dann nicht mit, weil du dich von vergangenem Geschwätz der Mutter gekränkt fühlst?
Fehler. Zuallererst musst du dir ein ganz dickes Fell gegen dummes Geschwätz der Mutter zulegen. Was diese Frau daherredet darf dich nicht davon abhalten, die Umgangregelung punktgenau zu befolgen. Das ist wirklich wichtig, viel wichtiger wie du es jetzt siehst. Man wird dir jetzt vorwerfen können, du hättest bloss Interesse an einem Konflikt mit der Mutter, aber kein Interesse am Kind.
Was ist die "pädagogische Praxis?"
Nochmal zum Unterhalt: Auf welche Weise wurden die Beträge festgelegt, die du an beide Kinder zahlst? Bist du Mangelfall, d.h. verbleibt dir nur der Selbstbehalt?