23-03-2009, 22:13
(23-03-2009, 13:15)p schrieb: Die Verpflichtung, Selbständigkeit aufzugeben und sich um Lohnarbeit zu bewerben ist allgemeine Rechtssprechung. Wenn der Pflichtige nicht genug ausspuckt, kann alles von ihm verlangt werden, da gibt es keine Grenzen mehr.
... und bevor das Gericht auf diese Idee kommt und das in die Begründung aufnimmt, sollte bereits vorgebaut sein.
Das geht mit sehr wenig Aufwand:
1. Bewerbungsunterlagen erstellen und einscannen (einmalig ca. 2 Stunden)
2. Bei gigajob.de oder ähnlichem Jobs suchen, bzw. Suchmaschine aktivieren (pro Stellenangebot 2 min)
3. Bewerbung absenden (2 min)
4. gesendete Mail ausdrucken (1 min)
Aufwand = effektiv 5 min
Dazu führst Du eine Tabelle der "Eigenbemühungen"
Datum / Berwerbung per mail, Post, telefonisch / Name AG / Stellenbezeichnung/ Bemerkungen
Diese Tabelle ordentlich vollgefüllt dem Gericht vorgelegt, kann kein Richter Dir an den Auspuff fassen.
Somit bleibst Du selbstständig. da es der derzeit einzige Weg zur beschaffung von Einkommen ist.