02-01-2013, 14:43
@Borates
Sorry, aber aus der Glaskugel können wir nicht lesen. Angaben über Dein Einkommen zu machen, steht Dir natürlich selbstverständlich frei.
Ab er wir können Dir auch bei bestem Willen nicht helfen, wenn Du darüber keine Angaben machen willst.
Bein Alter Deiner Kinder bräuchtest Du ein bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 1497,00 €. Dann wäre eine Mindestuntrhaltsforderung auch gerechtfertigt.
Hast Du dieses Einkommen nicht, dann hast Du sehr wohl Anspruch auf (ergänzendes) ALG II, sofern Du alleine wohnst und/oder ein größeres Vermögen hast. Um den Umgang mit beiden Kindern ordnungsgemäß gestalten zu können, gehe ich von einem notwendigen Einkommen von ca 1700 € bis 1800 € bereinigtem Netto aus.
Wenn Du dieses Einkommen hast, dann ist nur der Umgang Dein Problem. Ist es geringer, dann auch der Unterhalt.
lg
Camper
Sorry, aber aus der Glaskugel können wir nicht lesen. Angaben über Dein Einkommen zu machen, steht Dir natürlich selbstverständlich frei.
Ab er wir können Dir auch bei bestem Willen nicht helfen, wenn Du darüber keine Angaben machen willst.
Bein Alter Deiner Kinder bräuchtest Du ein bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 1497,00 €. Dann wäre eine Mindestuntrhaltsforderung auch gerechtfertigt.
Hast Du dieses Einkommen nicht, dann hast Du sehr wohl Anspruch auf (ergänzendes) ALG II, sofern Du alleine wohnst und/oder ein größeres Vermögen hast. Um den Umgang mit beiden Kindern ordnungsgemäß gestalten zu können, gehe ich von einem notwendigen Einkommen von ca 1700 € bis 1800 € bereinigtem Netto aus.
Wenn Du dieses Einkommen hast, dann ist nur der Umgang Dein Problem. Ist es geringer, dann auch der Unterhalt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.