Moin Borates.
Der Kindesunterhalt ist in § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geregelt. Mit Hartz IV und SGB II hat das nx zu tun.
Mit zwei Kindern, Umgangskosten usw. mußt Du schon einen größeren Sack Geld nach Hause bringen, um nach SGB II nicht bedürftig zu sein.
Mit einigen Angaben könnten wir Deine Situation nach OLG-Leitlinien oder gem. SGB II mal durchrechnen:
Lebst und wirtschaftest Du grundsätzlich allein?
Wie hoch ist Dein Brutto?
Alter der Kinder?
An wievielen Tagen sind sie zum Umgang bei Dir?
Welche Fahrtkosten hast Du bezüglich des Umgangs?
Wie hoch ist die Warmmiete (ohne Strom!)?
Hast Du die Trennungs-FAQ schon durchgearbeitet?
(Beitrag überschneidet sich zT mit vorstehender Antwort)
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Der Kindesunterhalt ist in § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geregelt. Mit Hartz IV und SGB II hat das nx zu tun.
Mit zwei Kindern, Umgangskosten usw. mußt Du schon einen größeren Sack Geld nach Hause bringen, um nach SGB II nicht bedürftig zu sein.
Mit einigen Angaben könnten wir Deine Situation nach OLG-Leitlinien oder gem. SGB II mal durchrechnen:
Lebst und wirtschaftest Du grundsätzlich allein?
Wie hoch ist Dein Brutto?
Alter der Kinder?
An wievielen Tagen sind sie zum Umgang bei Dir?
Welche Fahrtkosten hast Du bezüglich des Umgangs?
Wie hoch ist die Warmmiete (ohne Strom!)?
Hast Du die Trennungs-FAQ schon durchgearbeitet?
(Beitrag überschneidet sich zT mit vorstehender Antwort)
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