02-01-2013, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2013, 15:14 von Camper1955.)
(02-01-2013, 14:48)Skipper schrieb: Moin Borates.
Der Kindesunterhalt ist in § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geregelt. Mit Hartz IV und SGB II hat das nx zu tun.
Der Unterhalt ist in den § 1601 ff geregelt. Dazu gehört auch der § 1603 BGB
Die Quelle zu meiner Ansicht stammt aus diesem Thread.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3980
insbesondere der # 10 dieses Threads.
Da ist der Generalstaatsanwalt auch auf dem § 1612a BGB rum geritten und wurde vom Anwalt des Beschuldigten eines Besseren belehrt. Steht unter dem Strich.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.