02-01-2013, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2013, 20:02 von Camper1955.)
(02-01-2013, 19:48)Borates schrieb: ja werbungskosten von ca. 70€ monatliche habe ich noch sprich laut alter tabelle waren es 950€ selbst erhalt +70 € Werbungskosten das mit den 250€ kenne ich noch nicht.
Ein Unterhaltspflichtiger muss sich nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Steuer- und Sozialrecht auskennen.
3000 km bedeuten steuerrechtlich nun mal einen Werbungskostenpauschbetrag von ca 900 €, da Du ja keine feste Arbeitsstelle hast, sondern auf Montage bist. Du wirst also steuer- und familienrechtlich nicht mit der Hälfte abgespeist, wie es steuerrechtlich bei Arbeitnehmern mit festem Arbeitsplatz ist, bei Dir zählt der Hin- und Rückweg.
Von der Auslöse zählt normalerweise 1/3 als unterhaltspflichtiges Einkommen, der Rest ist Mehraufwand, weil Du Dich nicht mit dem normalen Tagesatz versorgen kannst.
Steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien unter dem Punkt 1.4
Und der Selbstbehalt ist zum 01.01.2013 bundesweit auf 1000 € gestiegen.
In welchem OLG-Bezirk Du wohnst, hast Du bisher noch nicht verraten, oder ich habe es überlesen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.