23-03-2009, 23:06
Wenn das Gericht von Dir verlangen sollte, dass Du Deine Selbständigkeit aufgeben musst um Dir eine Lohnarbeit zu Suchen mach Ihnen doch den Gefallen! Wenn Deine Selbständigkeit reell nicht mehr abwirft als Hartz4 und auch nicht zu erwarten ist, dass sie mehr abwerfen wird kann man dem Wunsch des Gerichtes ja unverzüglich Folge leisten.
Quasi per Gericht angeordnetes Hartz4
Quasi per Gericht angeordnetes Hartz4
