03-01-2013, 01:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2013, 01:23 von Camper1955.)
(02-01-2013, 22:06)Skipper schrieb: Ich bin davon ausgegangen, daß die Fahrtkosten über die Steuerrückerstattung im Jahreseinkommen enthalten sind, wie alle Einkünfte, etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw.
Wenn nicht, dann ist der monatliche Grundfreibetrag entsprechend anzuheben.
Steuerrechtlich kriegt er ja nur 0,10 € pro gefahrenem Kilometer zurück. Daher stockt das Sozialrecht noch mit 0,20 € auf. Und deswegen kommt das Familienrecht auch auf 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
10000 € Werbungskosten bedeuten steuerrechtlich eine Rückerstattung von ca 3.300 €.
Bei Angestellten mit festem Arbeitsplatz ist die Rückerstattung sogar nur die Hälfte, da steuerrechtlich hier nur die einfachen Kilometer zählen und nicht der Hin- und Rückweg, sofern die Werbungskosten nur aus Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz bestehen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.