03-01-2013, 07:11
Zu diesem Thema läuft momentan auch in D gerade etwas.
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Hab den Bericht im Stern gelesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und steht daher noch nicht online zur Verfügung.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die behandelnde Klinik die Identität des Spenders herausrücken muss, wenn das Kind seine Abstammung erfahren will.
Die dem Spender zugesicherte Anonymität kann nicht gehalten werden.
Somit hat das Kind, wenn es alt genug ist, immer die Möglichkeit rechtliche Vaterschaften anzufechten und wenn es sich lohnt (bei den Samenspendern sollen ja einige Studenten sein) den neureichen Vater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen oder sich später mit den Halbgeschwistern um das Erbe zu streiten.
Ist wirklich eine interessante Thematik.
Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage ist jede Samenspende ein Glücksspiel mit nicht abschätzbaren Risiken.
Lasst die Finger davon!
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Zitat:Bericht im Stern über Klage gegen Reproduktionsarzt (19.12.2012)
In der Stern-Ausgabe von diesem Donnerstag (20.12.2012) findet sich ein Beitrag über Sarahs Prozess gegen einen Reproduktionsarzt mit kurzem Bericht über die mündliche Verhandlung am 12. Dezember vor dem OLG Hamm.
Hab den Bericht im Stern gelesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und steht daher noch nicht online zur Verfügung.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die behandelnde Klinik die Identität des Spenders herausrücken muss, wenn das Kind seine Abstammung erfahren will.
Die dem Spender zugesicherte Anonymität kann nicht gehalten werden.
Somit hat das Kind, wenn es alt genug ist, immer die Möglichkeit rechtliche Vaterschaften anzufechten und wenn es sich lohnt (bei den Samenspendern sollen ja einige Studenten sein) den neureichen Vater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen oder sich später mit den Halbgeschwistern um das Erbe zu streiten.
Ist wirklich eine interessante Thematik.
Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage ist jede Samenspende ein Glücksspiel mit nicht abschätzbaren Risiken.
Lasst die Finger davon!