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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#35
(03-01-2013, 20:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Niemand weiß, was in 20 Jahren zu Recht gemacht wird.

Wieso immer Grundsätzliches, das überhaupt nichts bringt? Wir wissen nicht mal, ob wir morgen früh aufwachen oder ob uns Aliens ausgelöscht haben. Seit Sokrates wissen wir, dass wir gar nichts wissen.

Versuch doch mal, dich auf den Inhalt eines klitzekleinen Themenbereichs zu fokussieren, statt immer nur nebelschwadenumwolkte Gemeinplätze in grösser Weite zu äussern. Die Entwicklung zur rechtlichen Position von Samenspendern und der entstandenen Kinder ist eine spannende Sache, die uns Trennungsväter auch ein Stück weit betrifft: Es rührt an der rechtlichen Vaterposition. Überall gab es am Anfang Gesetze zur heterologen Insemination, in Deutschland z.B. unter anderem in §1600 Abs. 5 BGB. Sperma ist rechtlich nur als Ware eingeordnet, die über einen staatlich kontrollierten Zwischenhändler (=Ärzte in Kinderwunschkliniken, gebunden an die "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion") kinderlosen Frauen Kinder ohne Präsenz eines biologischen Vaters bescheren soll. Lange Jahre lief das so, aber jetzt nagt es von der Seite der Spenderkinder und von der Seite des Staates, der sehr darauf aus ist, doch noch einen Unterhalts/Erbverpflichteten heranzuziehen und deshalb konsequent alle Grenzfälle zu seinen Gunsten anwendet. Vielleicht auch noch die Grenzen verschiebt, das Kind später über den biologischen Vater zu informieren ist bereits eine Verschiebung.

Sätze wie "ist ja alles in Ordnung, er hat sich nur vermehrt" oder "wer ein Kind macht, muss vererben" erhellen nichts. Das ist so, wie wenn du an der Käsetheke über das Alter des angebotenen mittelalten Goudas etwas fragen willst und jemand getragen sagt: "Jeder Käse ist aus Milch gemacht und somit älter wie die Milch!". Sachlich vielleicht richtig, aber unbrauchbar.
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RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 11:54
RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 21:41
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