05-01-2013, 15:40
Frohes neues Jahr euch allen!
Mit heutigem Schreiben hat sich das angerufene Sozialgericht
an das Jobcenter dahingehend geäußert, das es meine Rechtsauffassung mitträgt. Ich hatte darauf plädiert, das der von mir gezahlte Kindesunterhalt nicht als bereites Mittel zur Deckung der Umgangskosten zur Verfügung steht.
Das JC hat bis zum kommenden Mittwoch Stellung zu nehmen.
Mal sehen, ob man dort endlich ein Einsehen hat.
Da zwischenzeitlich vom JC ein Widerspruchsbescheid ergangen ist, hatte ich das Sozialgericht ersucht, diesen Bescheid in das laufende Verfahren aufzunehmen. Davon hat man dann ein neues EA-Verfahren gemacht. Nun denn, ich gehe davon aus, das hier vorläufig auch nicht anders beschieden wird.
Mit heutigem Schreiben hat sich das angerufene Sozialgericht
an das Jobcenter dahingehend geäußert, das es meine Rechtsauffassung mitträgt. Ich hatte darauf plädiert, das der von mir gezahlte Kindesunterhalt nicht als bereites Mittel zur Deckung der Umgangskosten zur Verfügung steht.
Das JC hat bis zum kommenden Mittwoch Stellung zu nehmen.
Mal sehen, ob man dort endlich ein Einsehen hat.
Da zwischenzeitlich vom JC ein Widerspruchsbescheid ergangen ist, hatte ich das Sozialgericht ersucht, diesen Bescheid in das laufende Verfahren aufzunehmen. Davon hat man dann ein neues EA-Verfahren gemacht. Nun denn, ich gehe davon aus, das hier vorläufig auch nicht anders beschieden wird.