Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
VG Schleswig 14 A 126/08: Mutter kann Vornamen der Tochter nicht ändern lassen
#3
Das gleiche Gericht hat am selben Tag hierzu jedoch auch ein anderes Urteil gesprochen - diesmal zur Änderung des Familiennamens - und das Kindeswohl genau abgewogen:

Az. 14 A 167/07
"Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen. Hiergegen klagte der iranische Vater, das Gericht wies die Klage jedoch ab. Es reiche zwar nicht aus, wenn die Namensänderung nur dazu dienen solle, dem Kind Unannehmlichkeiten zu ersparen. ...

Der Sohn hatte aber im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen."
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7609.htm

Die unterschiedlichen Urteile beziehen sich auf den gleichen Sachverhalt, die Begründungen sind aber gut nachvollziehbar.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: VG Schleswig 14 A 126/08: Mutter kann Vornamen der Tochter nicht ändern lassen - von borni - 24-03-2009, 12:53
Fragen über Fragen - von Gast1 - 25-03-2009, 01:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste