06-01-2013, 14:00
Noch ist es hier so: mater semper certa est, pater semper incertus est.
Die Mutter steht mit der Geburt als solche juristisch fest. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eizelle gespendet wurde.
So ist es derzeit.
Mit Sicherheit neu debattiert wird die biologische Mutterschaft, wenn das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, auch in Fällen wie dem aktuell in der BILD thematisierten, dazu führt die biologische Herkunft betreffend Väter offenzulegen. Mit welcher Begründung sollte den Kindern dann noch die Kenntnis verwehrt werden, wenn es die andere Hälfte der Abstammung betrifft?
Die Mutter steht mit der Geburt als solche juristisch fest. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eizelle gespendet wurde.
So ist es derzeit.
Mit Sicherheit neu debattiert wird die biologische Mutterschaft, wenn das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, auch in Fällen wie dem aktuell in der BILD thematisierten, dazu führt die biologische Herkunft betreffend Väter offenzulegen. Mit welcher Begründung sollte den Kindern dann noch die Kenntnis verwehrt werden, wenn es die andere Hälfte der Abstammung betrifft?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)