06-01-2013, 17:33
Zur Abschaffung des Ehegattensplittings bedarf es einer Grundgesetzänderung.
Dieses ist nur mit 2/3 - Mehrheit zu machen. Dazu bräuchte es wieder eine große Koalition oder die Zustimmung der Opposition. Diese einmalige Gelegenheit hatte die Vorgängerregierung der heutigen Regierung. Da waren es gut und gerne 2/3, des Parlamentes, die der Regierung angehörten.
Aus heutiger Sicht 0 Chance, es sei denn, die SPD muss wieder mit der CDU/CSU koalieren.
Dieses ist nur mit 2/3 - Mehrheit zu machen. Dazu bräuchte es wieder eine große Koalition oder die Zustimmung der Opposition. Diese einmalige Gelegenheit hatte die Vorgängerregierung der heutigen Regierung. Da waren es gut und gerne 2/3, des Parlamentes, die der Regierung angehörten.
Aus heutiger Sicht 0 Chance, es sei denn, die SPD muss wieder mit der CDU/CSU koalieren.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.